Externer Datenschutzbeauftragter

Unsere Datenschutz-Experten stehen Ihnen zur Seite!

Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und zahlreiche Spezialgesetze erlegen jedem Unternehmen Vorgaben für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf. Neben den vielen Anforderungen an die Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie den umfangreichen Dokumentationspflichten müssen Unternehmen nach Art. 37 DSGVO bzw. §38 BDSG einen Datenschutzbeauftragten benennen, den Sie auch an die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde melden.

Auch nach neuer Gesetzgebung ist es möglich, einen externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen zu benennen. Die Vorteile für Sie liegen auf der Hand: Zum einen bestehen Kostenvorteile, da hier der tatsächlich geleistete Aufwand abgerechnet wird. Somit können Ihre Aufwendungen größtenteils gesteuert werden. Auch entfallen Ihnen die Fortbildungskosten und der umfassende Kündigungsschutz, die ein interner Datenschutzbeauftragter mit sich brächte.  Für externe Dienstleister sind die Kündigungsfristen des Dienstvertrages maßgeblich.

Die Experten unserer Kanzlei sind als Datenschutzbeauftrage nach DSGVO und BDSG zertifiziert und verfügen über langjährige Erfahrungen. Darüber hinaus legen wir großen Wert darauf, unser Fachwissen auf einem aktuellen Stand zu halten. Bei unserer Vorgehensweise verfolgen wir stets den Ansatz, möglichst pragmatische und realitätsnahe Lösungen für Sie als unseren Mandanten zu finden. Wir wollen Datenverarbeitung ermöglichen und nicht verhindern.

Darüber hinaus verfügen wir über Spezialisierungen im Bereich des Gesundheitsdatenschutzes, was uns gerade für Gesundheitsdienstleister wie Arztpraxen und MVZ sowie kleinere bis mittlere Kliniken attraktiv macht.

Sie benötigen...

...einen Datenschutzbeauftragten?

Dann schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen (E-Mail schreiben) oder rufen Sie uns unter +49 (0) 561 700 02 - 0 an!

Das Display ist zu schmal. Bitte das Gerät drehen.
x

Dieser Browser wird nicht unterstützt!

Sehr geehrter Besucher, 

wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Unternehmen und unseren Dienstleistungen. 
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der von Ihnen verwendete Browser veraltet ist und 
von dieser Seite nicht unterstützt wird. Die Anzeige von Inhalten ist deshalb eingeschränkt. Das bedeutet, 
die Darstellung ist verschoben, fehlerhaft und bestimmte Inhalte können nicht angezeigt werden. 

 

Bitte verwenden Sie zum Aufruf dieser Seite einen unterstützten Browser
(z.B. Microsoft Edge, Mozilla Firefox oder Google Chrome). 
Damit erhalten Sie gleichzeitig mehr Sicherheit, mehr Geschwindigkeit und den besten Nutzungskomfort.