Umstrukturierungen

Wir zeigen Ihnen wie es anders geht!

Die Neugestaltung von Unternehmensstrukturen (Umwandlungen/Umstrukturierungen) kann unter vielerlei Gesichtspunkten für die Mandanten ggf. höchst interessant sein. So können beispielsweise Verlustvorträge u.U. genutzt (situationsabhängig), geplante Veräußerungsvorgänge optimal vorbereitet und die Belastungen für das Unternehmen verringert werden. Das Optimierungspotential ist – entgegen landläufiger Meinung – oftmals enorm. 
Für die Berater hat eine solche Umwandlung hingegen ein besonders hohes Gefährdungspotential. So berichten die Haftpflichtversicherer der Steuerberater vom vermeidbaren Entstehen von Grunderwerbsteuer, vom steuerschädlichen Missachten von Sperrfristen aber auch von der unbeabsichtigten Zwangsbeendigung von steuerlichen Betriebsaufspaltungen. Die steuerliche Besserstellung scheitert; Zusatzbelastungen und Diskussionen für die Steuerpflichtigen ist die Folge.
Es bedarf somit der sorgfältigen Analyse des steuerrechtlichen Status Quo, der Sicherstellung der Steuerneutralität der Umwandlung, aber insbesondere des Aufzeigens der umwandlungsnachfolgenden laufenden Steuerbelastung. 
Die Notwendigkeit von Anpassungen der äußeren Struktur können unterschiedlicher Natur sein z.B.:

  • Ein- und Ausgliederung in Konzernstrukturen
  • Trennung von Gesellschafterstämmen bei Gesellschafterstreitigkeiten
  • Öffnung für einzelne oder eine Vielzahl von Investoren
  • Schaffung oder Auflösung von Holdingstrukturen
  • Beteiligung von Vertriebspartnern
  • Joint Venture Gründungen

Dazu bedarf es langjähriger Expertise in diesem Spezialbereich des Steuerrechts. Mit unserem Expertenteam aus dem Umwandlungsbereich können wir Ihnen eine fundierte, ganzheitliche Beratung anbieten.

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